Individualarbeitsrecht

Betriebsverfassungsrecht und Tarifvertragsrecht

 

Meine anwaltliche Tätigkeit ist geprägt durch hervorragende Qualifikationen, Effizienz in der Mandatsbearbeitung, Verantwortungsbewusstsein sowie fachliche Spezialisierung in den Rechtsgebieten Individualarbeits-, Betriebsverfassungs- und Tarifvertragsrecht.

Meine beratende und forensische Tätigkeit ist im Interesse der Mandanten juristisch als auch kaufmännisch zielorientiert und pragmatisch.

Sie zeichnet sich weiterhin durch eine sehr gut strukturierte und unmittelbare Zusammenarbeit mit allen Mandanten - selbst in schwierigen komplexen Projekten unter Beteiligung vielzähliger interner  Unternehmensbereiche - aus.

 

Die Tätigkeitsgebiete:

● Individualarbeitsrecht und seine Spezialgebiete, zum Beispiel:

  • Betriebsveräußerungen (u.a. gemäß § 613 a BGB, §§ 111 ff. BetrVG)
  • Beratung bei Arbeitnehmerüberlassung und Vertragsgestaltung
  • Beratung und Gestaltung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements
  • Gestaltung von Firmenwagenrichtrichtlinien, Arbeitsanweisungen
  • Beratung und Prüfung von arbeitsvertraglichen Regelungen
  • Prüfung und Erstellung von Complaince
  • Prüfung von Ansprüchen bzw. Risiken aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
  • Beratung auf dem Gebiet des Teilzeit- und Befristungsrechtes
  • Führen von Kündigungsschutzprozessen

● Betriebsverfassungsrecht, zum Beispiel:

  • Prüfung von Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates/Personalrates
  • Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, u.a. zur Festlegung von Arbeitszeitmodellen, zur Suchtprävention, zur Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements, zur Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, zur Regelung von zusätzlichen finanziellen Leistungen
  • Anwaltliche Unterstützung und Teilnahme in Beschluss- und in Einigungsstellenverfahren
  • Anwaltliche Beratung und Vertretung in Sozialplan- und Interessenausgleichsverhandlungen

● Referententätigkeiten im Arbeits-, Betriebsverfassungs- und Tarifvertragsrecht, zum Beispiel:

  • Organisation und Durchführung von Foren am Bundesarbeitsgericht und zu aktuellen Entwicklungen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes
  • Organisation und Durchführung von Inhouse-Seminaren unter anderem für Geschäftsführer, Führungskräfte, Betriebsräte, Personalräte deutschlandweit